Die Suche nach einer Hausverwaltung
Allgemein
14.11.2025
Für kleinere Eigentümergemeinschaften wird die Suche nach einer Hausverwaltung immer schwieriger. Der Verband der Immobilienverwalter (VDIV) warnt, dass die Situation aufgrund neuer Regulierungen und eines Fachkräftemangels zunehmend kritischer wird. Zudem könnten wichtige Entscheidungen verzögert werden, da viele Gemeinschaften ihre Versammlungen nicht online abhalten dürfen. Eine mögliche Lösung sehen Experten in der Legalisierung reiner Online-Versammlungen.
In Deutschland gibt es rund 1,8 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Laut dem VDIV stehen viele davon vor dem Problem, keine neuen Hausverwaltungen zu finden. Der Verband betont, dass dies vor allem kleinere Gemeinschaften betrifft, die kaum Chancen haben, qualifizierte Verwalter zu gewinnen. Der Grund: Der Fachkräftemangel macht auch vor der Immobilienbranche nicht halt.
Im VDIV sind etwa 3600 Unternehmen organisiert, die gemeinsam rund acht Millionen Wohnungen bundesweit betreuen. In einem Schreiben an das Bundesjustizministerium, unterstützt von 17 weiteren Verbänden der Bau- und Immobilienwirtschaft, weist der VDIV auf die zunehmende Komplexität in der Immobilienbewirtschaftung hin.
Zu den aktuellen Herausforderungen gehören beispielsweise die Umsetzung der Energiepreisbremsen in den Nebenkostenabrechnungen und neue Effizienzvorschriften. Die Verordnung zur mittelfristigen Sicherung der Energieversorgung (EnSimiMaV) verpflichtet beispielsweise Eigentümer größerer Wohngebäude dazu, bis Ende September 2023 Gaszentralheizungen hydraulisch zu optimieren. Doch aufgrund des Fachkräftemangels und der bürokratischen Hürden ist dies für viele WEGs kaum machbar.
Gerade bei größeren Gemeinschaften müssen vor solchen Maßnahmen zunächst Handwerkerangebote eingeholt und entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Dies gestaltet sich angesichts des Mangels an qualifizierten Fachkräften sowohl in der Verwaltung als auch im Handwerk zunehmend schwierig.
Appell für digitale Versammlungen
Der VDIV fordert daher eine gesetzliche Regelung, die es Eigentümergemeinschaften erlaubt, Entscheidungen auch in reinen Online-Versammlungen zu treffen. Der Justizminister hatte zwar im Sommer ein entsprechendes Gesetz angekündigt, doch ein Referentenentwurf steht bisher aus. Viele Eigentümergemeinschaften wünschen sich bereits jetzt digitale Versammlungen, scheitern aber häufig am Widerstand einzelner Miteigentümer.
Das Bundesjustizministerium erklärte dazu, dass die Meinungsbildung zu weitergehenden Regelungen noch nicht abgeschlossen sei. Es deutet jedoch darauf hin, dass Wohnungseigentümerversammlungen einstimmig beschließen könnten, Online-Formate zu nutzen. Bis es zu einer gesetzlichen Regelung kommt, bleibt die Situation für viele Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter jedoch angespannt.
