Dichtheitsnachweis für Grundleitungen in Hamburg
WEG-Recht
15.01.2026
Worum es geht
Grundleitungen und Schächte der Grundstücksentwässerung müssen dicht sein. Undichte Leitungen können Schmutzwasser in Boden und Grundwasser eintragen – besonders kritisch in Wasserschutzgebieten. In Hamburg geht die Behörde davon aus, dass die früheren Nachweisfristen bereits abgelaufen sind; daher sollte für jedes Grundstück grundsätzlich schon ein Nachweis existieren und andernfalls nachgeholt werden. (Hamburg)
Welche Anlagen betroffen sind
Der Nachweis ist in Hamburg grundsätzlich erforderlich für alle unterirdischen Anlagen zur Schmutzwasserableitung. Zusätzlich gilt er für Regenwasseranlagen, wenn sie (1) an ein Misch- oder Schmutzwassersiel angeschlossen sind, (2) nachteilig verändertes Niederschlagswasser führen oder (3) Teil einer gewerblichen Sicherheitseinrichtung sind (z. B. Löschwasserrückhaltung). Geprüft werden Leitungen, Schächte und ggf. Fettabscheider bzw. Abwasserbehandlungsanlagen als Gesamtsystem.
Wer verantwortlich ist und welche Rechtsgrundlage zählt
Verantwortlich sind die Eigentümer:innen. Für neue Anlagen ist der Nachweis (Prüfprotokoll + Lageplan) unaufgefordert einzureichen; für bestehende Anlagen ist er aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Das ist in Hamburg u. a. über § 17b HmbAbwG abgebildet (siehe auch Hinweise im amtlichen Formular).
Fristen in Hamburg (Wohngrundstücke & Wasserschutzgebiete)
Für Wohngrundstücke gilt: Wiederkehrender Nachweis alle 25 Jahre; in Wasserschutzgebiet Zone III alle 10 Jahre; in Zone II alle 5 Jahre (dort gibt es in Hamburg nur wenige bebaute Grundstücke). Ob ein Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt, kann über das Geoportal geprüft werden. Die BUKEA listet außerdem die in Hamburg verbindlich ausgewiesenen Wasserschutzgebiete (u. a. Baursberg, Billstedt, Curslack/Altengamme, Langenhorn/Glashütte, Süderelbmarsch/Harburger Berge sowie Eidelstedt/Stellingen mit gesondertem Datum 31.12.2020).
Welche Prüfarten üblich sind (Neubau vs. Bestand)
Für neu hergestellte Grundstücksentwässerungsanlagen ist der Dichtheitsnachweis vor Inbetriebnahme zu erbringen; dafür kommen typischerweise Druckprüfungen zum Einsatz. Die Norm DIN EN 1610 sieht hierfür Verfahren mit Luft („L“) oder Wasser („W“) vor. Bei Bestandsanlagen ist in Hamburg je nach Fall eine optische Prüfung (Kamera) oder eine Druckprüfung relevant; das ist auch im Vordruck P als Auswahl vorgesehen. (Hamburg)
Sanierungsprioritäten und praktische Konsequenzen
Hamburg ordnet Schäden nach Sanierungsprioritäten (DIN 1986-30). Bei sehr geringen Schäden (Priorität III) gilt die Anlage als dicht; eine erneute Zustandskontrolle erfolgt dann im nächsten Turnus. Bei stärkeren Schäden sind Sanierung und Nachweis entsprechend der behördlichen Vorgaben umzusetzen – wichtig ist dabei eine saubere Dokumentation durch den Fachbetrieb.
Wichtiger Zusatzpunkt: Leitungen unter der Kellersohle
Die BUKEA weist ausdrücklich auf eine Option hin, die in der Praxis Kosten und Folgerisiken reduzieren kann: Wenn eine Leitung unter der Kellersohle entbehrlich ist, kann sie durch eine innenliegende Hochsielleitung (sichtbar im Keller) ersetzt werden. Für diese innenliegende Hochsielleitung entfällt dann die wiederkehrende Dichtheitsprüfung.
So läuft die Einreichung ab (Formular & Online-Dienst)
In Hamburg werden Dichtheitsnachweise über den Online-Dienst eingereicht. Benötigt werden das Prüfprotokoll (Vordruck P) und ein Lageplan. Der Vordruck verlangt u. a. Angaben zum Grundstück, zum Fachbetrieb und zur Zertifizierungsnummer sowie zur Prüfart und bei Bestandsanlagen zur Sanierungspriorität.
